Oft gestellte Fragen

Eine Zusammenstellung an häufig gestellten Fragen mit Antworten bez. Türkei.
  1. Warum ist die Türkei für ausländische Unternehmen und Investoren attraktiv?

    Der türkische Markt entwickelt sich sehr dynamisch und befindet sich mittlerweile im europäischen Vergleich auf Platz 6 der leistungsfähigsten Volkswirtschaften. Ein boomendes Land mit einem Anstieg des BIP von 239,2 (2003) auf 748,3 Mrd. USD (2008) - laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IMF). Dies ist ein mehr als 3-facher Zuwachs innerhalb von nur 5 Jahren. Ein dynamischer und hochentwickelter Privatsektor mit Exporten von über 132 Mrd. USD (2008). Der Anstieg beträgt hier im Vergleich zu 2003 das rund 2,8-fache.

    Die Importe betrugen indessen ca. 202 Mrd. USD (2008) und zeigen im Vergleich zu 2003 einen Anstieg um das 2,9-fache. Zusätzlich wurde die Wirtschaft durch ausländische Direktinvestitionen in den letzten Jahren massiv angekurbelt. Mit rund 22 Mrd. USD in 2007 wurde der höchste Stand in der Wirtschaftsgeschichte des Landes erreicht. Ermöglicht hat dies ein liberales und reformfreudiges Investitionsklima mit international wettbewerbsfähigen Bedingungen.

    Das Land ist seit 1996 Mitglied der EU – Zollunion und seit Oktober 2005 EU-Beitrittsland. Es gilt als zentraler Standort zwischen Europa, Zentralasien und dem Mittleren Osten sowie ein bedeutender Energiekorridor. Die Gesamtbevölkerung stellt mit über 70 Mio. Menschen einen stetig wachsenden Binnenmarkt dar. Im Vergleich dazu erreichen die jüngsten zehn EU-Mitglieder in Zentral- und Ost-Europa diese Zahl nur annähernd. Die türkische Bevölkerung ist sehr jung. Das Durchschnittsalter beträgt 28,3 Jahre. Rund 65% der Bevölkerung sind sogar unter 34 Jahre. Mit 24,7 Mio. Arbeitskräften in 2007 steht die Türkei sogar auf Platz 4 unter den 27 europäischen Ländern.

  2. Wie unternehmerfreundlich ist die Türkei?

    Die Prozedur zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist besonders unternehmerfreundlich. Unabhängig von Nationalität und Wohnort kann sich eine Person innerhalb von 24 Stunden geschäftlich niederlassen.

    Nach Angaben der Weltbank (Doing Business Datenbank 2007) ist die Türkei besser als der OECD-Durchschnitt und liegt vor Ländern wie zum Beispiel Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn, Italien und Spanien.

  3. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für ausländische Direktinvestitionen in der Türkei?

    Die Rechtsvorschriften für ausländische Direktinvestitionen gehören zu den liberalsten innerhalb der OECD. Das FDI-Gesetz legt die Rechte und Pflichten ausländischer Anleger fest und enthält genaue Erläuterungen. Es garantiert internationalen Investoren die Gleichstellung. Darüber hinaus hat das Parlament 2003 wichtige Änderungen an verschiedenen Gesetzen verabschiedet. Dadurch wurde das Prüfungs- und Vorgenehmigungsverfahren für ausländische Direktinvestitionen abgeschafft. Die Prozedur zur Firmeneintragung wurde neu geregelt. Die Gründung eines Unternehmens ist an nur einem Tag möglich, sofern dem zuständigen Handelsregisteramt alle notwendigen Dokumente vorgelegt werden.

    Die wesentlichen Grundsätze lauten:

    • Gleichstellung von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften
    • Keine besonderen Anforderungen in der Vorphase des Markteintritts und der Gründung
    • Keine Genehmigung durch das Staatssekretariat für Schatzwesen mehr nötig
    • Keine Verpflichtung, eine bestimmte Unternehmensbezeichnung zu wählen
    • Uneingeschränktes ausländisches Eigentum
    • Freier Kapitaltransfer und Erwerb von Immobilien
    • Wertbestimmung von Sacheinlagen
    • Arbeitsgenehmigung für nicht türkische Arbeitskräfte
    • Eröffnung eines Verbindungsbüros möglich
    • Schlichtung von Streitfällen beim zuständigen Landesgerichtshof oder durch internationale Schiedsgerichte.
  4. Wie gut ist die Infrastruktur in der Türkei ausgebaut?

    Das Land verfügt über eine relative neue und hoch entwickelte Infrastruktur für Transport, Telekommunikation und Energie. Die Logistikbranche hat sich beispielsweise seit dem Beitritt zur EU-Zollunion stetig weiter entwickelt. Die Türkei bietet einen einfachen Zugang zu 1,2 Milliarden Verbrauchern in Europa, den CIS-Ländern, im Mittleren Osten und in Nordafrika.

    Es erfüllt die Anforderungen an einen effizienten und kostengünstigen Gütertransport durch eine leistungsfähige Infrastruktur und bietet zuverlässige logistische Dienstleistungen mit strategisch vorteilhaften Standorten.

    Verkehrsinfrastruktur

    Flugpassagiere 70 Mio.
    Anzahl der Flughäfen 42 (21 international)
    Autobahnen 63.805 km
    Schienennetz 10.984 km
    Seefrachtkapazität 243,5 Mio. Tonnen/Jahr
    Luftfrachtkapazität 1,5 Mio. Tonnen/Jahr
    Quelle: Türkisches Verkehrsministerium (2008)
  5. Können gute Arbeitskräfte in der Türkei gefunden werden?

    Die Türkei bietet ausländischen Unternehmen wettbewerbsfähige Lohnkosten und rund 24,7 Millionen motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte. Die ausgeprägte Arbeitsethik, flexible Arbeitszeiten und geringe Fehlzeiten sind wichtiger Bestandteil der türkischen Arbeitswelt und tragen zu einer hohen Produktivität bei. Die Türkei ist jedoch kein klassisches Niedriglohnland. Manager und qualifizierte Fachkräfte erzielen vor allem im Westen des Landes ähnlich hohe Gehälter wie in Europa. Allerdings beträgt dafür die effektive Arbeitszeit empirischen Erhebungen zufolge über 48 Stunden pro Woche. Der „Zeitausgleich“ ist dem türkischen Arbeitnehmer nicht sehr geläufig.

    Das türkische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sorgt ebenfalls zu einem investitionsfreundlichen Klima. Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter ist generell möglich. Für ausländische Mitarbeiter aus Ländern mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen besteht sogar die Möglichkeit, das heimatliche Sozialversicherungssystem beizubehalten. Die türkische Führungskultur ist vor allem im Mittelstand eher hierarchisch als kollegial ausgelegt. Eine gewisse Machtdistanz und Herzlichkeit in der Führung sind jedoch kein Gegensatz. Interessant ist beispielsweise auch, dass der Frauenanteil in Managementpositionen beinahe doppelt so hoch ist wie in Europa.

  6. Bekommen ausländische Unternehmen staatliche Subventionen in der Türkei?

    Der türkische Staat bietet verschiedene Anreize, um Investitionen zu fördern. Generell wird eine Kombination aus steuerlichen und nicht steuerlichen Anreizen sowohl für inländische als auch ausländische Investoren gewährt.

    Eines der größten Bereiche der staatlichen Förderung ist die Investitionsförderung. Als förderwürdig wird eine Investition angesehen, wenn sie in bestimmten Branchen oder Regionen durch kleine- oder mittelständische Unternehmen getätigt wird.

    Die Investitionsanreize in der Türkei lassen sich wie folgt untergliedern:

    • Allgemeines Investitionsförderungsprogramm
    • Begünstigung von bestimmten Förderregionen
    • Förderanreize für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
    • Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung
    • Staatliche Unterstützung im Bereich der Landwirtschaft
  7. Welche zusätzlichen Vorteile haben ausländische Unternehmen in den Förderzonen der Türkei?

    Die Förderzonen ermöglichen ein investitionsfreundliches Klima mit einer angemessenen Infrastruktur und verschiedenen Anreizen. Es gibt vier Arten von Förderzonen:

    1. Technologieentwicklungszonen (Technoparks) :

    Technologieentwicklungszonen sind Gebiete, in denen Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in hoch technologische Fachgebiete gefördert werden. Es gibt 30 solcher Zonen. 18 von ihnen sind bereits in Betrieb, während die restlichen 12 im Bau befinden.

    Vorteile:

    • Bezugsfertige Büros zur Miete, ausgebaute Infrastruktur 
    • Gewinne aus Software und F&E-Tätigkeiten sind bis 31. Dezember 2013 von der Einkommen- und Körperschaftsteuer befreit. 
    • Verkauf von Anwendungssoftware, die exklusiv in TDZ entwickelt wurde, ist bis zum 31. Dezember 2013 von der Mehrwertsteuer befreit. Beispiele: Software für Systemverwaltung, Datenverwaltung, Geschäftsanwendungen sowie verschiedene Geschäftssektoren - Gehälter von Wissenschaftlern, Software- und F&E-Fachkräften, die in der Zone tätig sind, werden bis zum 31. Dezember 2013 von allen Steuern befreit.
    • für IT-Sektoren werden Einkommens- und Körperschaftsteuern während des relevanten Zeitraums von der Mehrwertsteuer befreit.
    • Befreiung von Zollgebühren und Fondsabgaben 
    •  Wissenschaftliche Mitarbeiter werden ermutigt, Unternehmen zu gründen, an einem anerkannten Unternehmen teilzuhaben bzw. dem Vorstand beizutreten und in den Zonen Forschung zu betreiben.

    2. Organisierte Industriezonen :

    Die sogenannten Organisierten Industriezonen ermöglichen Unternehmen innerhalb ausgewiesener Gebiete mit der erforderlichen Infrastruktur zu operieren. Die bereitgestellte Infrastruktur umfasst Straßen, Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Kommunikationsnetze, Abfallbeseitigung und weitere Serviceleistungen. Es gibt 251 solcher Zonen in 81 Provinzen. 127 sind bereits in Betrieb, während die restlichen 124 sich derzeit landesweit im Bau befinden. Für Investoren, die sich in eine der OIZ in 50 ausgewählten Provinzen niederlassen, ergeben sich die folgenden Fördermöglichkeiten:

    Vorteile:

    • 100 % Befreiung von Einkommenssteuer für Beschäftigte 
    • 100 % Erlass des Arbeitgeberanteils an Sozialbeiträgen
    • Bis zu 50 % Zuschuss zu Stromkosten 
    • Befreiung von Grundsteuern, Abwasserkosten, Bauabgaben und Gebäudenutzung

    3. Industriezonen:

    Die türkischen Industriezonen stellen geeignete Standorte für große und technologieintensive Investitionen bereit. Der Ministerrat entscheidet über die Gründung einer Industriezone, nachdem das Ministerium für Industrie und Handel die Investitionsstandorte bewertet hat.

    Mögliche Investitionen in einer Industriezone sollten in den Hochtechnologiesektor fallen und eine Standortgröße von mindestens 1.500 m² haben. Industriezonen genießen die gleichen Vorteile wie die Organisierten Industriezonen (siehe oben).

    4. Freihandelszonen

    Die Freihandelszonen sind spezielle Gebiete, die innerhalb der türkischen Landesgrenzen liegen. Diese sind jedoch nicht von türkischen Zöllen betroffen. Zweck dieser Zonen ist die Steigerung von Exporten. Rechtliche und administrative Regelungen, die normalerweise in Zollgebieten gelten, werden in Freihandelszonen entweder nur eingeschränkt angewendet oder entfallen ganz. Es gibt in der Türkei 20 Freihandelszonen mit Zugang zur EU und den Nahen Osten. Sie liegen in nächster Nähe zu bedeutenden türkischen Häfen am Mittelmeer, der Ägäis und dem Schwarzen Meer sowie zu internationalen Handelsstraßen.

    Vorteile:

    • 100 % Befreiung von Zollgebühren und diversen anderen Abgaben
    • 100 % Befreiung von Körperschaftssteuer für produzierende Unternehmen
    • 100 % Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sonderverbrauchsteuern
    • Güter können auf unbefristete Zeit in den Freihandelszonen verbleiben - Erträge und Einkommen, die in der Freihandelszone erwirtschaftet werden, können ohne vorhergehende Genehmigung ungehindert in andere Länder transferiert werden, einschließlich in die Türkei
    • Güter des freien Warenverkehrs können aus den Freihandelszonen zollfrei in die Türkei oder in die EU transportiert werden - es wird für Güter aus Drittländern kein Zoll für die Einfuhr in die Freihandelszone bzw. die Ausfuhr in Drittländer erhoben 
    • Unternehmen können Gewinne aus den Freihandelszonen ungehindert ins Ausland oder in die Türkei abführen.
  8. Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Zollwesen in der Türkei?

    Die Türkei ist am 1. Januar, 1996 der Zollunion der EU beigetreten und hat sein Zoll- und Rechtssystem auf die EU-Richtlinien abgestimmt. Seither wurde das türkische Zollgesetz den EU-Zollbestimmungen stetig angepasst. Mit der Gründung der Zollunion wurden Zollschranken und andere Beschränkungen für industrielle und landwirtschaftliche Produkte aufgehoben. Die Türkei übernimmt die EU-Zolltarife für Importe aus Drittländern.

    Das Land bietet zwei wesentliche Vorteile für ausländische Investoren, die Freihandelszonen und die aktive Veredelung (IPR). Durch das IPR-System sind Exporteure in der Lage, Materialien für die Produktion ihrer Exportgüter zollfrei, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuerbefreiung, zu beziehen.

  9. Wie sieht die Prozedur für eine Firmengründung in der Türkei aus?

    Das FDI-Gesetz hat das Verfahren für die Eintragung von Unternehmen neu geregelt. Dadurch wird die Firmengründung erheblich vereinfacht. So lässt sich die Eintragung und Gründung eines Unternehmens an nur einem einzigen Tag komplett abwickeln. Es reicht aus, ein Formblatt auszufüllen und mit den notwendigen Dokumenten beim Handelsregisteramt einzureichen:

    • Einreichen des beglaubigten Satzungsdokuments
    • Hinterlegen von 0,04 % des Gründungskapitals bei der türkischen Zentralbank oder einer Staatsbank
    • Ausfüllen des Gründungsformblatts
    • Eintragung beim Handelsregisteramt der Stadt, in der sich der Unternehmenssitz befindet

    Zur Gründung eines sogenannten Verbindungsbüros müssen der Generaldirektion für Auslandsinvestitionen im Unterstaatssekretariat für Finanzen folgende Dokumente vorgelegt werden:

    • Tätigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft im Original, beglaubigt vom zuständigen türkischen Generalkonsulat oder gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Aufhebung der Notwendigkeit der Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden, vereinbart im Rahmen der Haager Konferenz über das internationale Privatrecht
    • Geschäftsbericht oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Muttergesellschaft
    • Originalvollmacht der Person, die damit beauftragt wird, die Geschäfte des Verbindungsbüros zu führen
    • Originalvollmacht für den Fall, dass die Eröffnung des Verbindungsbüros durch eine dritte Verbindungsperson erfolgt
  10. Welche Strategien sind für den Eintritt am türkischen Markt zu empfehlen?

    Die erfolgreiche Erschließung des türkischen Marktes ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, muss der Markt mit der richtigen Auswahl an Instrumenten und dem richtigen Maß an Intensität bearbeitet werden.

    Ausgehend von vernünftigen Entscheidungsgrundlagen ist die Festlegung der geeigneten Markteintrittsstrategie und deren Einbettung in die Gesamtstrategie des Unternehmens für den Markterfolg besonders maßgeblich.

    Für Ihre Geschäftsentwicklung in der Türkei dienen wir Ihnen gern als Anlaufstelle und Coach.

  11. Wie gestalten sich im Allgemeinen die Vertragsverhandlungen in der Türkei?

    Türkische Geschäftspartner möchten gerne wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Sie sind in erster Linie kommunikative, beziehungsorientierte Menschen. Der Austausch ist enorm wichtig. Gerade zu Beginn einer Zusammenarbeit ist ein enger Kontakt durch häufige Anwesenheit vor Ort ratsam. Bevor die eigentliche Verhandlung beginnt, ist es wichtig eine persönliche Beziehung zum Geschäftspartner herzustellen. Bis es überhaupt so weit ist, kann es allerdings länger dauern als beispielsweise in westeuropäischen Ländern.

    Verhandeln wie im alten Basar entspricht heute nicht mehr der modernen türkischen Geschäftsmentalität. Eine gute Vorbereitung unter Berücksichtigung der allgemeingültigen Business-Etikette stärkt auf jeden Fall die eigene Verhandlungsposition. Manchmal zählen die nicht gesagten Dinge mehr.

  12. Welches Türkei-Bild existiert allgemein in Deutschland?

    Das allgemein herrschende Bild über die Türkei in Deutschland ist nicht gerade sehr zutreffend. Es wird hauptsächlich von zwei Faktoren bestimmt: von der einseitigen Begegnung mit türkischen Einwanderern in Deutschland und natürlich von Urlaubsaufenthalten in den Touristenhochburgen der Türkei.

    Die türkische Geschäftsmentalität ist der europäischen allerdings viel näher, als gemeinhin angenommen wird. Geschichtlich gesehen unterliegt das Land seit mehreren Jahrhunderten in fast allen Bereichen starken westeuropäischen Einflüssen. Darüber hinaus findet eine ständige länderübergreifende Angleichung von Kulturen statt, die hauptsächlich durch eine identische Mediennutzung (Fernsehen und Internet), Arbeitskräftebewegungen, kulturelle Austauschaktivitäten, Städtepartnerschaften und beidseitigen Tourismus getragen wird.

    Mit rund 72 Millionen Konsumenten und ihrer geografische Nähe gehört die Türkei zu den attraktivsten Zielmärkten für deutsche Unternehmen. Wegen enger Lieferverflechtungen und der intensiven Zusammenarbeit im Industriesektor profitiert besonders die deutsche Wirtschaft vom türkischen Wirtschaftsboom. So haben die Deutsch-Türkischen Wirtschaftsbeziehungen stetig an Intensität gewonnen. Bislang haben an dem seit mehreren Jahren andauernden Aufschwung in der Türkei die dort engagierten deutschen Unternehmen in vollem Umfang teilhaben können. Die türkische Wirtschaft besitzt mittlerweile eine Eigendynamik und kann auf eine stabile Wirtschaftspolitik vertrauen, die die unternehmerische Eigenleistung unterstützt.


    Anzahl deutscher Unternehmen im Ländervergleich (2008) Ränge 1 bis 3
    Quelle: EKCON Management Consultants GmbH (2009)

    Im internationalen Vergleich erfolgten die meisten Firmengründungen aus Deutschland, wobei sich ihre Anzahl innerhalb der letzten vier Jahre mehr als verdreifacht hat. Mit steigender Tendenz sind ca. 3.600 deutsche Unternehmen aus verschiedensten Branchen und Teilsektoren in 2008 vor Ort registriert. Von den insgesamt 21.079 ausländischen Unternehmen belegen sie mit Abstand den ersten Platz.